Auf das Begraben des Tierleichnams in 'freier Natur' wie Wald, Wiesen oder in Parkanlagen sollte man unbedingt verzichten, denn dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
HomeSitemapKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzeinstellungenEure HilfeZuhause gesucht!Jobs
Zurzeit haben wir keinen Newsletter für Sie