Ruhestätte im eigenen Garten

Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel dürfen im Garten begraben werden, es sind allerdings ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben sein, der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in ein leicht verrottendes Material – zum Beispiel eine Wolldecke – gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden.

Auf diese Weise kann das geliebte Haustier in jedem Bundesland bestattet werden – außer in der Hansestadt Bremen, wo dies aufgrund des hohen Grundwasserstandes nur für Ziervögel und Kleinnager erlaubt ist.

Das Grundstück muss entweder Privatgrundstück des Tierhalters sein oder aber der Eigentümer des Grundstücks muss seine Erlaubnis gegeben haben.

Aber nicht jeder hat einen eigenen Garten zur Verfügung oder die Witterungsverhältnisse (gefrorener Boden) lassen dies nicht zu.

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